AGB

Werbung auf der Website GaLaBau-direkt.com

Bei "www.galabau-direkt.com", vertreten durch den Verlag Oliver Hain, Oberweg 40, 97665 Bad Kissingen - Nüdlingen, kann man die nachfolgende Werbung schalten. Die Rubrik ist frei wählbar und wird innerhalb max. 4 Wochen nach Vertragsabschluß durch uns eingesetzt.

Vertragslaufzeit:   mindestens 12 Monate (Jahresabschluß)

1. Werbeauftrag

"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.

Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlag Oliver Hain, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel

Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

- aus einem Adreß-Eintrag (Firmenname, Firmierung, Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon, Fax, Internet/URL (Link), E-Mail)

- aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildem (u.a. Banner),

- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluß

Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Verlag ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, PopUp-Werbung ...) bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist

Grundlage eines Auftrages sind alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Banner,Wortlinks oder Publikationen. Mit dem Erscheinen des ersten Wortlink, oder Publikation tritt die Laufzeit des Rahmenauftrages in Kraft.

5. Datenlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Verlag Oliver Hain entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Pflicht ders Verlages Oliver Hain zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung .Kosten des Verlag Oliver Hain vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen

6. Ablehnungsbefugnis

Der Verlag Oliver Hain behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

- deren Veröffentlichung für den Verlag Oliver Hain wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

7. Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt.

Der Auftraggeber stellt den Verlag Oliver Hain im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Fi-Bu-Office von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag Oliver Hian nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Der Auftraggeber überträgt dem Verlag Oliver Hain sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

8. Gewährleistung des Verlag Oliver Hain

Der Verlag Oliver Hain gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)

oder

- durch Störung der Kornmunikationsnetze anderer Betreiber oder

- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagen

- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxys

(Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist

9. Leistungsstörung

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Verlag Oliver Hain nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Verlages Oliver Hain bestehen.

10. Haftung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für den Verlag Oliver Hain, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Preisliste

(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung die aktuellen Media-Daten des jewiligen Jahres.

Für vom Verlag Oliver Hain bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur dann wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

12. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag Oliver Hain kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Verlag Oliver Hain, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die kostenfreie Stornierung einer noch nicht laufenden Buchung ist bis 2 Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden die in den 2 Wochen nach Stornoeingangsdatumdatum ursprünglich bestellten Bannereinblendungen berechnet.

Die Regellaufzeit endet immer automatisch nach 12 Monaten. Eine Verlängerung ist nur durch einen Neuabschluß eines
Auftrages möglich. Alle Kunden werden rechtzeitig vor Ablauf unverbindlich erinnert.

14. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist Bad Kissingen.

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